Die Ombudsperson des MD Bremen
Unabhängige Ombudsperson
Bei jedem Medizinischen Dienst wird eine unabhängige Ombudsperson bestellt, an die sich sowohl Beschäftigte des Medizinischen Dienstes bei Beobachtung von Unregelmäßigkeiten, insbesondere Beeinflussungsversuchen durch Dritte, als auch Versicherte bei Beschwerden über die Tätigkeit des Medizinischen Dienstes vertraulich wenden können. (Auszug § 278 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V))
Unser Kontaktformular
Bitte nutzen Sie zur Kontaktaufnahme das Kontaktformular. Es ist so aufgebaut, dass die Ombudsperson dadurch alle Informationen vertraulich und direkt erhält. Im Anschluss versendet das System eine automatische Bestätigungsmail, damit Sie wissen, dass Ihr Anliegen nun Gehör findet. Frau Danielzick wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die häufigsten Fragen zum Ombudsverfahren
Um Sie umfassend über die Funktion von Frau Danielzick zu informieren, finden Sie hier die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema.
Die häufigsten Fragen zum Ombudsverfahren
Unternehmen bieten internen und externen Personen die Möglichkeit, sich bei Auffälligkeiten eigenen Geschäftsablauf an eine vertrauensvolle Stelle zu wenden. Die Medizinischen Dienste in Deutschland haben sich darauf verständigt, eine solche Stelle für jedes Bundesland zu schaffen. Die sogenannte Ombudsperson kommt immer dann ins Spiel, wenn Versicherten wie Beschäftigten Unregelmäßigkeiten, wie beispielsweise unrechtmäßiger Einflussnahme, auffallen und sie diese anonym und vertraulich melden wollen. Die Ombudsperson kümmert sich dann persönlich um die Abstimmung mit dem Verwaltungsrat und gegebenenfalls mit den Aufsichtsbehörden. Es geht dabei auch immer darum, dass Fehlentwicklungen möglichst schnell entgegengewirkt wird. Zu den Vorgängen eines Jahres gibt es einen jährlichen Bericht in anonymisierter Form.
Die Antwort lautet ganz klar nein, sind Sie nicht. Wenn Ihre Kasse Ihnen einen Leistungsbescheid übermittelt, mit dem Sie nicht einverstanden sind, ist die Kasse auch Ihr alleiniger Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Widerspruch. Unsere Ombudsperson kann und wird keine Widersprüche bearbeiten oder sich zu entsprechenden Anfragen äußern.
Nein. Die Ombudsperson wird Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte unterstützen. Für eine Rechtsberatung benötigen Sie jedoch juristische Unterstützung, die wir und insbesondere die Ombudsperson nicht leisten können und auch nicht dürfen.
Es ist im Prinzip recht einfach: Sie geben uns Ihre schriftliche Einwilligung, dass wir uns um Ihr Anliegen kümmern dürfen. Im nächsten Schritt nimmt die Ombudsperson Kontakt zu unserem Medizinischen Dienst in Bremen auf und bittet um Akteneinsticht sowie eine Stellungnahme. Sie werden schriftlich über das Ergebnis des Verfahrens informiert.
Es gibt klare gesetzliche Bestimmungen und Richtlinien, die gewährleisten, dass die Ombudsperson unabhängig handelt. Das heißt, dass die Ombudsperson nicht beim Medizinischen Dienst Bremen beschäftigt ist. Entsprechend ist der MD Bremen gegenüber der Person nicht weisungsbefugt. Sie kann somit gänzlich diskret und vertraulich handeln.
Ja, das Ombudsverfahren verursacht für Sie keinerlei Kosten.
... dann wenden Sie sich doch bitte einfach per Mail an: ombudsperson(at)md-bremen.com