Das LE-Portal
Das Leistungserbringerportal für den elektronischen Datenaustausch zwischen Medizinischen Diensten und Krankenhäusern
Über das Leistungserbringerportal - kurz LE-Portal - können die Medizinischen Dienste und die Krankenhäuser zukünftig elektronisch Daten und Dokumente zur Abrechnungsprüfung austauschen.
Hauptinhalt LE-Portal
- Mit dem 01.01.2022 tritt die Vereinbarung gemäß § 17c Absatz 2, Satz 2, Nummer 2 KHG (Krankenhauspflegegesetz) über bundeseinheitliche Regelungen zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen der gesamten, zwischen Krankenhäusern und Medizinischen Diensten im Rahmen der Krankenhausabrechnungsprüfung, ablaufenden Vorgänge (elektronische Vorgangsübermittlungs-Vereinbarung - eVV) zwischen dem GKV-Spitzenverband KdöR, Berlin und der Deutschen Krankenhausgesellschaft ev., Berlin, in Kraft.
- Diese regelt, dass die Übermittlung von Unterlagen danach ausschließlich auf elektronischem Wege über das Leistungserbringerportal (LE-Portal) erfolgen muss.
- Die Krankenhäuser haben sich nach dem Inkrafttreten dieser Vereinbarung auf der Plattform bis spätestens zum 01.06.2022 zu registrieren. eine gesondere Aufforderung durch den Medizinischen Dienst erfolgt nicht.
- Eine Übermittlung von unterlagen in anderer Form (Papier, E-Mail, CD, andere Datenträger) ist ab dem 01.07.2022 nicht mehr möglich.
- Spätestens ab dem 01.07.2022 erhält das Krankenhaus die Prüfanzeige und Befundanforderungen ausschließlich über das LE-Portal in den Vorgangstypen Prüfanzeige und Anforderung. Gutachten werden in dem Vorgangstyp Ergebnismitteilung übermittelt.
- Hinweis: Der Vorgangstyp Str.OPS wird zu einem späteren Zeitpunkt von uns freigegeben und derzeit durch den Medizinischen Dienst Bremen nicht bearbeitet.
- Krankenhäuser können dem Medizinischen Dienst die entsprechenden Dokumente ins LE-Portal hochladen (aktuell nur im PDF-Format mit maximal 500 MB). Die Erweiterung der Datei-Formate und Datei-Größen ist geplant.
- Ab dem 10.02.2022 ist es möglich, dass sich die Leistungserbringer nach Abschluss eines Anforderungsvorgangs die hochgeladenen Dateien über den Button Dokumente quittieren selbständig quittieren und das entsprechende Dokument (Dateiquittung) downloaden können. Diese Quittierung ist 100 Tage im Portal sichtbar, danach wird der Vorgang gelöscht. Ab dem Zeitpunkt der Quittierung liegen die Dateien nicht mehr physisch im LE-Portal vor.
- Das LE-Portal kann bequem über eine intuitive Web-Oberfläche im Browser bedienst werden.
Alle wichtigen Informationen und Dokumente zur Registrierung erhalten Sie auf der Internetseite www.mdkportal.de und weitere Informationen zum LE-Portal in unserem Infoflyer rechts zum Download.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung!