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Pressemitteilung |

Medizinischer Dienst Bremen veröffentlicht Jahresstatistik 2022 zur Begutachtung von Behandlungsfehlern

Patientensicherheit stärken, Behandlungsfehler vermeiden

Insgesamt 156 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst Bremen im Jahr 2022 erstellt. Bundesweit haben die Medizinischen Dienste 13.059 Gutachten zu Behandlungsfehlervorwürfen erstellt.

Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und die Patientin oder der Patient einen Schaden erlitten hat, bejahte der Medizinische Dienst Bremen in jedem sechsten Gutachten (16,7 Prozent) – das heißt in 26 Fällen. In 14,1 Prozent der Fälle stellten die Gutachterinnen und Gutachter fest, dass der Behandlungsfehler auch Ursache für den Schaden war – dies trifft auf 22 Fälle zu.

Die festgestellten Fehler betreffen die unterschiedlichsten Erkrankungen und die verschiedensten Behandlungen.

Die Zahlen der Medizinischen Dienste zeigen nur einen kleinen Ausschnitt an Behandlungsfehlern. Zahlreiche Fälle bleiben nach wie vor unbekannt: Zum einen werden sie in Deutschland nicht zentral erfasst; zum anderen werden sie von betroffenen Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und deshalb auch nicht vorgeworfen. Die Zahlen der Medizinischen Dienste sind nicht repräsentativ. Sie erlauben auch keine allgemein­gültigen Rückschlüsse auf die Sicherheit in Krankenhäusern und Arztpraxen.

Im Interesse der Patientinnen und Patienten plädieren die Medizinischen Dienste seit Jahren für mehr Transparenz und eine neue Sicherheitskultur, bei der Behandlungsfehler offengelegt, systematisch erfasst und ausgewertet werden. Die Patientensicherheit kann nur so mit gezielten Maßnahmen gestärkt werden. Das gilt insbe­sondere für die sogenannten Never Events – Fehler, die oft schwere Folgen haben, aber sicher zu vermeiden wären. So könnten zum Beispiel Check­listen oder Markierungen helfen, folgenschwere Seitenverwechs­lungen bei Operationen zu verhindern.

Hintergrund
Der Medizinische Dienst ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungs­dienst der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung. Mit dem „MDK-Reformgesetz“ wurde die Unabhängigkeit der 15 regionalen Medizinischen Dienste gestärkt und die Aufgaben wurden erweitert. Die Medizinischen Dienste können von den gesetzlichen Krankenkassen zur Begutachtung eines Behandlungsfehlervorwurfs beauftragt werden. Erste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten ist die Krankenkasse.

Kontakt: Medizinischer Dienst Bremen, Dr. Ulf-Ricklef Krause-Titz, Telefon 0421-1628-138, E-Mail: U.krause-titz(at)md-bremen.org

Weitere Informationen sowie eine graphische Darstellung der Ergebnisse erhalten Sie hier: https://www.md-bremen.org/versicherte/behandlungsfehler

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