Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte der Patientenbeauftragte gefordert: „Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von IGeL.“ Als Beispiel nannte Schwartze die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter, weil sie häufig falsch positive Befunde liefere und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe nach sich ziehe.
Schwartzes Äußerungen zogen ein breites Medienecho und fachliche Diskussionen nach sich. So kommentierte zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall-Medizin (DEGUM): „Eine pauschale Kritik an den angebotenen Selbstzahlerleistungen hält die DEGUM für einen unzulässigen Eingriff in die ärztliche Beratungskompetenz und in die freiheitliche Selbstbestimmung der Patientinnen“.
Im IGeL-Podcast diskutiert der Patientenbeauftragte mit Dr. Michaela Eikermann, Leiterin des Bereichs „Evidenzbasierte Medizin“ beim Medizinischen Dienst Bund, ob ein Verbot mancher IGeL ein adäquates Mittel ist, um Patientinnen und Patienten vor möglicherweise schädlichen Behandlungen zu schützen und ob sich ein solches Verbot überhaupt politisch und rechtlich umsetzen ließe.
Die Podcastfolge „Gehören manche IGeL verboten?“ finden Sie im IGeL-Monitor.
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